Kanton Luzern

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Rechtlicher Rahmen für Camping ausserhalb der Bauzonen

Die Schaffung eines Angebots und die damit verbundene dauerhafte Nutzung von Stellplätzen für Zelte und Wohnmobile ist bewilligungspflichtig. Damit die sich meist ausserhalb der Bauzonen befindenden Stellplätze angeboten werden können, ist eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für «nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe mit engem sachlichem Bezug zur Landwirtschaft» erforderlich. Handelt es sich jedoch um lediglich einen Stellplatz im bestehenden Hofareal ohne zusätzliche Bauten und Anlagen mit weniger als 30 Tagen Nutzung pro Saison, ist dies bewilligungsfrei.

29.6.2021

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